Elektronikversicherung

Die Elektronikversicherung schützt elektronische wie elektrotechnische Anlagen und Geräte der Kommunikations-, Informations- sowie Bürotechnik. Die Elektronikversicherung fällt in die Gruppe der „technischen Versicherungen“ und schützt den Versicherungsnehmer vor finanziellen Einbußen auf Grund nicht vorhersehbarer Schäden oder Beschädigungen an seiner EDV-Ausstattung. Heutzutage stellen elektronische Geräte den Großteil der Büroeinrichtungen dar; für viele Selbständige und Unternehmen sind Computer bzw. elektrotechnische Anlagen nicht mehr wegzudenken. Eine Elektronikversicherung ist daher von enormer Wichtigkeit, da – wenn die Geräte neu angeschafft wurden und Schäden eintreten – mitunter die Existenz des Unternehmers gefährdet ist.


Wer sollte eine Elektronik-Versicherung abschließen?

Firmen, die hochwertige IT- oder EDV-Ausrüstungen nutzen, wie etwa der klassische IT-Dienstleister, sind sehr gut beraten, eine Elektronikversicherung abzuschließen. Auch Ärzte, etwa Zahnmediziner, sollten ihre teuren medizinischen Geräte versichern lassen. Des Weiteren ist es auch für Veranstalter oder Videoproduktionsfirmen ratsam, ihr teures Equipment vor etwaigen Schäden abzusichern. Im Rahmen der Elektronik-Versicherung wird der Versicherungsort bestimmt. So sind all jene Anlagen und Geräte versichert, die mobil oder auch stationär in festgelegten Räumen aufgebaut bzw. verwendet werden. Für Equipment, welches beweglich ist bzw. auch an anderen Orten mitgenommen werden muss, gibt es eigene Bestimmungen, sodass diese – im Rahmen der Außenversicherung – ebenfalls geschützt sind. Ob der Versicherungsschutz nur im Versicherungsland oder auch im Ausland gegeben ist, muss im Vorfeld besprochen bzw. jene Informationen aus dem Versicherungsvertrag entnommen werden.

Welche Geräte können in der Elektronikversicherung versichert werden?

Im Regelfall können Informations-, Daten- sowie Kommunikationstechnik-Geräte versichert werden; auch etwaige Sicherungs-, Prüf- oder Messanlagen fallen unter den Versicherungsschutz. Dabei ersetzt die Versicherung Schäden an Repro-, Satz-, Bild- und auch Ton- sowie Bürotechnik.

Möchte das Unternehmen auch seine Software versichern, sollten die Bedingungen im Vorfeld überprüft werden. Nicht jeder Versicherungsanbieter bietet einen Software-Schutz an. In vielen Fällen kann der Software-Schutz als „Baustein“ extra in die Police aufgenommen werden. Nur wenige Versicherungsgesellschaften inkludieren den Software-Schutz im Rahmen einer „Basis-Elektronik-Versicherung„.

Welche Schäden deckt die Elektronikversicherung ab?

Sogenannte Elektronikversicherungen bieten die sogenannte „Allgefahrendeckung“, auch als All-Risk-Deckung bekannt, an. All jene Gefahren, die im Vorfeld nicht ausgeschlossen wurden, sind somit in weiterer Folge versichert. Dazu zählen etwa Fahrlässigkeit, Ungeschicklichkeit sowie auch Bedienungsfehler. Auch Diebstahl und Vandalismus sind abgedeckt; in weiterer Folge auch Unter- sowie Überspannung, Brand, Kurzschluss oder Wasserschäden.

Welche Leistungen sind ausgeschlossen in der Elektronikversicherung?

Beschädigungen, die vorsätzlich von einem Mitarbeiter oder dem Versicherungsnehmer verursacht werden, sind definitiv nicht versichert. Auch der betriebsbedingte Verschleiß, die Alterung der versicherten Geräte und auch Schäden in Krisengebieten, etwa durch Kernenergie oder Erdbeben, unterliegen nicht dem Versicherungsschutz einer Elektronikversicherung.

Sachexperten-Tipp:

In einigen Positionen überscheidet sich die Elektronikversicherung mit der Geschäftsinhaltsversicherung. Die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruchdiebstahlt kann wahlweise in der Elektronikversicherung aber auch in der Inhaltsversicherung abgesichert werden. Am besten Sie achten darauf, dass beide Policen bei einem Versicherer sind, dann gibt es in der Regel keine Probleme. 

Die Deckungssumme in der Elektronikversicherung

Im Regelfall orientiert sich die Versicherungssumme am Neuwert der zu versichernden Geräte. Dabei werden jene Kosten ersetzt, die sodann entstehen, wenn das beschädigte Gerät repariert, wiederhergestellt bzw. neu beschafft werden muss. Ist keine der zuvor genannten Optionen möglich, bezahlt die Versicherung den Neuwert der Geräte.

Die Höhe der Prämie im Rahmen der Elektronikversicherung

Die Prämienhöhe ist davon abhängig, welche elektronischen Anlagen und Geräte versichert werden sollen. Entweder entscheidet sich der Versicherungsnehmer für eine pauschale Absicherung, welche die gesamte Elektronik des Unternehmens umfasst oder lässt die Geräte einzelne versichern. Vor dem Versicherungsabschluss ist es von enormer Bedeutung, dass der Versicherungsnehmer die unterschiedlichen Angebote der Versicherungsgesellschaften gegenüberstellt. Nur über einen Vergleich ist es möglich, dass der Versicherungsnehmer eine günstige Elektronikversicherung findet. Dabei sollte aber nicht nur die monatliche Prämie verglichen, sondern auch die Leistungen gegenübergestellt werden. Eine Versicherung ist nicht günstig, wenn Leistungen eingespart werden; hier spricht man im Regelfall von einer leistungsorientierten, keinesfalls von einer günstigen Versicherung.

Typische Schadensfälle in der Elektronikversicherung

Tritt ein Schadensfall ein, muss die Versicherung sofort in Kenntnis gesetzt werden. Ratsam ist, den Schaden zu fotografieren und auch den Hergang zu dokumentieren. Ist sich der Versicherungsnehmer unsicher, ob der eingetretene Schaden tatsächlich von seiner Versicherung übernommen wird, sollte er zumindest anfragen bzw. Kontakt aufnehmen; in vielen Fällen glauben Versicherungsnehmer, keine Leistungen zu erhalten, wobei eine Elektronikversicherung – wie bereits erwähnt – auch dann einspringt, wenn fahrlässig oder ungeschickt gehandelt wurde.

Die Stolperfalle:

Einer der Mitarbeiter ist unachtsam, stolpert über ein Netzteil und reißt in weiterer Folge den Laptop vom Tisch des anderen Mitarbeiters. Das Display zerspringt; die Kosten für die Reparatur werden in weiterer Folge von der Versicherung übernommen.

Der Sturz:

Der Mitarbeiter möchte die defekte Jalousie richten, steigt auf den Sessel und verliert das Gleichgewicht. Er stürzt auf den Tisch und beschädigt den darauf befindlichen Scanner. Auch hier bezahlt die Versicherung die Reparatur des defekten Geräts.

Blitzeinschlag:

Ein Sommergewitter ist in Anmarsch. Ein Blitz schlägt ein und sorgt für einen Überspannungsschaden im Server-Raum. Jener wird in weiterer Folge zerstört. Die Versicherung springt ein und ersetzt den Wiederbeschaffungswert des Servers.

Wasserschaden:

Die Spülmaschine geht kaputt; Wasser tritt aus und überschwemmt in weiterer Folge das Büro. Da die Rechner am Boden aufgebaut wurden, sind diese – durch den Wassereintritt – defekt. Auch hier ersetzt in weiterer Folge die Versicherung den Schaden.

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