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Quelle: pixabay.com/ - Drohnen im Handwerk

Quelle: pixabay.com/ - Drohnen im Handwerk und wie man diese nutzen kann

Eine Drohne kann den Handwerk gut untersützen

Ein Trend der nicht mehr aufzuhalten ist. Immer mehr Dachdecker und auch andere Handwerker steigen auf die Nutzung von Drohnen um. Die neuen Quadrocopter sparen Zeit und Kosten, schwieriger Dächer müssen nicht erst erklommen, sondern können direkt angeflogen und alles mit hochauflösenden Kameras dokumentiert werden. Was ist jedoch mit dem Versicherungsschutz für die Drohnen oder Quadrocopter?

Wie sollen Drohnen Haftpflicht versichert werden?

Grundlegen unterliegen die Drohnen der Versicherungspflicht und müssen über die Haftpflichtversicherung abgesichert werden. Viele der Handwerker nutzen die Drohnen ohne jedoch Ihren Versicherungsschutz geprüft zu haben und gehen damit große Risiken ein. Dabei könnte es doch so einfach sein. Neben der eigenständigen Haftpflichtversicherung besteht die Möglichkeit die Betriebshaftpflichtversicherung um diese Risiken zu erweitern. So hat zum Beispiel die Signal Iduna in Ihrer neuen Betriebshaftpflichtversicherung exklusiv dieses Risiko beitragsfrei mitversichert und sollte den „modernen Handwerker“ glücklich machen.

Gibt es eine Kaskoversicherung für Drohnen oder Quadrocopter?

Noch stecken diese Produktlösungen in den Kinderschuhen und die Anzahl der Versichere, die eine Drohnenkaskoversicherung anbieten ist noch überschaubar, insbesondere für die gewerbliche Nutzung. Jedoch gehen wir davon aus, dass in naher Zukunft die Lösungen ansteigen werden, da immer mehr Handwerker die Quadrocopter in Ihren Alltag einbinden und dadurch der Bedarf zunehmen wird.

Was kann denn überhaupt passieren mit meiner Drohne oder Quadrocopter?

Gerade wenn man noch ungeübt mit dem Quadrocopter ist, kann es schnell zu einem Schadensfall kommen. So ist es einem Dachdecker ergangen, der die neue Technologie zur Bestandsaufnahme eines verwinkelten Daches eines Wohngebäudes im Großraum München einsetzte. Er hatte die Drohne erst wenige Wochen im Einsatz und im Rahmen des Erkundungsfluges wurde das Fluggerät von einer Böe erwischt, was zur Folge hatte, dass er nicht schnell genug gegenlenken konnte und die Drohne bei dem benachbarten Geschäftsgebäude ein Fenster zertrümmerte. Zum Glück waren keine Personen in der Nähe, somit handelte es sich nur um einen Sachschaden. In diesem Zuge stellte der Dachdecker fest, dass er noch keinen Versicherungsschutz für die Drohne hatte. Hier war es noch ein kleiner Schaden, aber es hätte auch anders sein können. Jetzt hat der Dachdecker eine passende Versicherungslösung, in der das Fluggerät mitversichert ist.

Sie sind noch kein Kunde bei uns im Haus, wollen aber weitere Infos und eine Check Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung? Dann zögern Sie nicht und sprechen uns direkt an oder nutzen unsere Anfrage.

Über Mich.

Ludwig Meierin ist ausgebildeter Versicherungskaufmann (IHK) und Fachwirt für Versicherungen und Finanz (IHK). Nach diversen beruflichen Stationen ist er seit 2011 als selbstständiger Versicherungsmakler tätig. Als Experte wird er nicht nur von seinen Mandaten geschätzt, sondern auch Versicherer greifen auf seine Expertise zurück.


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Über den Autor

Ludwig Meierin ist ausgebildeter Versicherungskaufmann (IHK) und Fachwirt für Versicherungen und Finanz (IHK). Nach diversen beruflichen Stationen ist er seit 2011 als selbstständiger Versicherungsmakler tätig. Als Experte wird er nicht nur von seinen Mandaten geschätzt, sondern auch Versicherer greifen auf seine Expertise zurück.

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